1. Anwendung
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2. Angebote
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder auf 2 Monate oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst.
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten.
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben entsprechender Bestellungen zurückzuerstatten.
3. Preise und Zahlungskonditionen
Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk einschließlich Verpackung. Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten.
Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten.
Sind keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage netto zu begleichen.
4. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten
Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl.
5. Lieferfristen
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt und Streiks.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller seine Obliegenheiten, wie z. B. die fristgerechte Bekanntgabe von Spezifikationen, erfüllt.
6. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eingetretene Umstände, wie z. B. die gänzliche oder teilweise Stilllegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer, Ein- oder Ausfuhrverbote oder erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.
7. Garantie (Gewährleistung)
Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben.
Unsere Garantie beschränkt sich, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Fakturawertes. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch unsere eigenen oder bezeichneten Fachleute vorgenommen wurden, übernehmen wir keine Haftung.
8. Reklamationen (Mängelrüge)
Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer umgehend nach Eingang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung und spätestens vor Ablauf der Garantiefrist erfolgen. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt.
Sendungen mit auffälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem Transporteur zwecks Tatbestandsaufnahme umgehend zu melden.
9. Abbildungen, Gewichte und Maßtabellen
Bei Projektgeschäften behalten wir uns Abweichungen vor, sofern sie sich als zweckmäßig erweisen und der Besteller vorgängig konsultiert wurde.
10. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.
Zum Weiteren gilt die Ergänzungsklausel „Erweiterter Eigentumsvorbehalt zur allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ des ZVEI e. V., Stresemannallee 19, D-60596 Frankfurt am Main.
11. Verbindlichkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Firma ist stets bestrebt, Differenzen gütlich und einvernehmlich zu lösen.
13. Geheimhaltung
Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.