Technologie, Markt und Preis – die Top 3 Quarz-Unternehmen unter
einem Dach
Marktführer, Technologieführer und Preisführer – vereint in einem Lieferprogramm.
Mehr Know-how, Auswahl und Versorgungssicherheit im Bereich Timing Devices ist kaum möglich.
Wir bündeln die Stärken der drei führenden Hersteller weltweit:
- Der globale Marktführer garantiert höchste Verfügbarkeit, stabile Lieferketten und breite Produktvielfalt – ideal für Großserien und langfristige Projekte.
- Der Technologieführer steht für Innovation auf höchstem Niveau: ultrakompakte Bauformen, Automotive-Grade-Komponenten, Extended Temperature, AEC-Q200, Low-Power oder kundenspezifische Anforderungen – hier entstehen die Standards von morgen.
- Der Preisführer aus China liefert zertifizierte Qualität zu unschlagbaren Konditionen – perfekt für kostenoptimierte Designs und wettbewerbsintensive Märkte.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Maximale Flexibilität in der Designphase – mit echten Alternativen von Anfang an.
- Planungssicherheit für Produktion und Einkauf durch abgestimmte 1st- & 2nd-Source-Strategien.
- Technische Beratung, Logistiklösungen und Bemusterung aus einer Hand – kompetent, schnell und unabhängig.
- Ein zentraler Ansprechpartner für drei globale Leistungsträger.
Für Entwickler, Einkäufer und Entscheider bedeutet das:
Mehr Auswahl. Mehr Sicherheit. Mehr strategischer Freiraum.
Kurzum: Wir bringen Timing Devices auf ein neues Level.
NeukundeMaximale . Ohne .
1st und 2nd Source – aus einer Hand
Maximale Versorgungssicherheit.
Ohne Kompromisse.
Wir bieten Ihnen Zugang zu den weltweit führenden Herstellern von Quarzen, Oszillatoren und RTCs – mit dem best möglichen Service.
Ob Sie auf höchste technische Performance setzen, Kostenführerschaft benötigen oder eine zuverlässige Second-Source-Strategie verfolgen: Wir liefern.
EPSON - Die Nr. 1 weltweit nach Marktanteil – für maximale Verfügbarkeit und langfristige Planungssicherheit.
RIVER - Der technologische Marktführer – wenn es auf Präzision, Miniaturisierung und Innovation ankommt.
UTECH - Der führende Hersteller aus China – mit konkurrenzloser Preisstruktur und hervorragender Qualität.
Entwickler profitieren von technischer Beratung auf Augenhöhe, schnellen Bemusterungen und tiefem Applikationswissen.
Einkäufer schätzen unsere Herstellerneutralität, langfristige Preisstabilität und belastbare Dual-Source-Konzepte.
Ihr Vorteil: Ein Ansprechpartner. Drei Marktführer. Null Risiko.
Kostenlos testen – bis zu 100 Muster, ganz ohne Umwege
Kostenlos testen – bis zu 100 Muster, ganz ohne Umwege
Sie wollen sehen, was unsere Bauteile leisten?
Wir sagen: Testen statt diskutieren.
Ob Quarze oder Oszillatoren (RTC auf Anfrage) – wir stellen Ihnen bis zu 100 Muster kostenfrei zur Verfügung. Direkt aus unserem Lager, ohne Hürden, ohne Verpflichtungen.
Was wir dafür brauchen? Nur einen kurzen Satz zur Anwendung.
Kein Papierkrieg, kein Formular-Marathon – wir liefern, Sie prüfen. Punkt.
Warum wir das tun?
Weil wir von der Qualität unserer Hersteller überzeugt sind.
Weil wir Entwicklung beschleunigen wollen.
Und weil wir wissen, dass der erste Eindruck zählt – gerade bei Taktgebern.
Prototyp heute. Serienlösung morgen.
Von der Idee bis zur Serienreife begleiten wir Sie mit Know-how, Mustern und kurzen Wegen.
Wir bündeln die Stärken der drei führenden Hersteller weltweit:
- Der globale Marktführer garantiert höchste Verfügbarkeit, stabile Lieferketten und breite Produktvielfalt – ideal für Großserien und langfristige Projekte.
- Der Technologieführer steht für Innovation auf höchstem Niveau: ultrakompakte Bauformen, Automotive-Grade-Komponenten, Extended Temperature, AEC-Q200, Low-Power oder kundenspezifische Anforderungen – hier entstehen die Standards von morgen.
- Der Preisführer aus China liefert zertifizierte Qualität zu unschlagbaren Konditionen – perfekt für kostenoptimierte Designs und wettbewerbsintensive Märkte.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Maximale Flexibilität in der Designphase – mit echten Alternativen von Anfang an.
- Planungssicherheit für Produktion und Einkauf durch abgestimmte 1st- & 2nd-Source-Strategien.
- Technische Beratung, Logistiklösungen und Bemusterung aus einer Hand – kompetent, schnell und unabhängig.
- Ein zentraler Ansprechpartner für drei globale Leistungsträger.
Für Entwickler, Einkäufer und Entscheider bedeutet das:
Mehr Auswahl. Mehr Sicherheit. Mehr strategischer Freiraum.
Kurzum: Wir bringen Timing Devices auf ein neues Level.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16.10.2025
1. Anwendung
[cite_start]Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. [cite: 3, 4]
2. Angebote
[cite_start]Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder auf 2 Monate oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. [cite: 6]
[cite_start]Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. [cite: 7]
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. [cite_start]Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben entsprechender Bestellungen zurückzuerstatten. [cite: 8, 9]
3. Preise und Zahlungskonditionen
Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk einschließlich Verpackung. [cite_start]Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. [cite: 11]
[cite_start]Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten. [cite: 12]
[cite_start]Sind keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage netto zu begleichen. [cite: 13]
4. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten
[cite_start]Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl. [cite: 15]
5. Lieferfristen
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. [cite_start]Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt und Streiks. [cite: 17, 18]
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller seine Obliegenheiten, wie z. [cite_start]B. die fristgerechte Bekanntgabe von Spezifikationen, erfüllt. [cite: 19]
6. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eingetretene Umstände, wie z. [cite_start]B. die gänzliche oder teilweise Stilllegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer, Ein- oder Ausfuhrverbote oder erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle. [cite: 21, 22]
7. Garantie (Gewährleistung)
[cite_start]Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. [cite: 24]
Unsere Garantie beschränkt sich, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Fakturawertes. [cite_start]Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. [cite: 25, 26]
[cite_start]Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch unsere eigenen oder bezeichneten Fachleute vorgenommen wurden, übernehmen wir keine Haftung. [cite: 27]
8. Reklamationen (Mängelrüge)
Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer umgehend nach Eingang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung und spätestens vor Ablauf der Garantiefrist erfolgen. [cite_start]Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt. [cite: 29-31]
[cite_start]Sendungen mit auffälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem Transporteur zwecks Tatbestandsaufnahme umgehend zu melden. [cite: 32]
9. Abbildungen, Gewichte und Maßtabellen
[cite_start]Bei Projektgeschäften behalten wir uns Abweichungen vor, sofern sie sich als zweckmäßig erweisen und der Besteller vorgängig konsultiert wurde. [cite: 34]
10. Eigentumsvorbehalt
[cite_start]An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. [cite: 36]
Zum Weiteren gilt die Ergänzungsklausel „Erweiterter Eigentumsvorbehalt zur allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" des ZVEI e. [cite_start]V., Stresemannallee 19, D-60596 Frankfurt am Main. [cite: 37, 38]
11. Verbindlichkeit
[cite_start]Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. [cite: 40]
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim. [cite_start]Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. [cite: 41, 42]
[cite_start]Unsere Firma ist stets bestrebt, Differenzen gütlich und einvernehmlich zu lösen. [cite: 43]
13. Geheimhaltung
[cite_start]Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. [cite: 45]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16.10.2025
1. Anwendung
[cite_start]Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. [cite: 3, 4]
2. Angebote
[cite_start]Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder auf 2 Monate oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. [cite: 6]
[cite_start]Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. [cite: 7]
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. [cite_start]Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben entsprechender Bestellungen zurückzuerstatten. [cite: 8, 9]
3. Preise und Zahlungskonditionen
Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk einschließlich Verpackung. [cite_start]Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. [cite: 11]
[cite_start]Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten. [cite: 12]
[cite_start]Sind keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage netto zu begleichen. [cite: 13]
4. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten
[cite_start]Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl. [cite: 15]
5. Lieferfristen
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. [cite_start]Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt und Streiks. [cite: 17, 18]
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller seine Obliegenheiten, wie z. [cite_start]B. die fristgerechte Bekanntgabe von Spezifikationen, erfüllt. [cite: 19]
6. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eingetretene Umstände, wie z. [cite_start]B. die gänzliche oder teilweise Stilllegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer, Ein- oder Ausfuhrverbote oder erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle. [cite: 21, 22]
7. Garantie (Gewährleistung)
[cite_start]Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. [cite: 24]
Unsere Garantie beschränkt sich, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Fakturawertes. [cite_start]Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. [cite: 25, 26]
[cite_start]Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch unsere eigenen oder bezeichneten Fachleute vorgenommen wurden, übernehmen wir keine Haftung. [cite: 27]
8. Reklamationen (Mängelrüge)
Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer umgehend nach Eingang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung und spätestens vor Ablauf der Garantiefrist erfolgen. [cite_start]Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt. [cite: 29-31]
[cite_start]Sendungen mit auffälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem Transporteur zwecks Tatbestandsaufnahme umgehend zu melden. [cite: 32]
9. Abbildungen, Gewichte und Maßtabellen
[cite_start]Bei Projektgeschäften behalten wir uns Abweichungen vor, sofern sie sich als zweckmäßig erweisen und der Besteller vorgängig konsultiert wurde. [cite: 34]
10. Eigentumsvorbehalt
[cite_start]An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. [cite: 36]
Zum Weiteren gilt die Ergänzungsklausel „Erweiterter Eigentumsvorbehalt zur allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" des ZVEI e. [cite_start]V., Stresemannallee 19, D-60596 Frankfurt am Main. [cite: 37, 38]
11. Verbindlichkeit
[cite_start]Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. [cite: 40]
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim. [cite_start]Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. [cite: 41, 42]
[cite_start]Unsere Firma ist stets bestrebt, Differenzen gütlich und einvernehmlich zu lösen. [cite: 43]
13. Geheimhaltung
[cite_start]Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. [cite: 45]