AGB

1. Anwendung:

Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Angebote:

Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder auf 2 Monate oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst.

Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten.

An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen zurückzuerstatten.

3. Preise und Zahlungskonditionen:

Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk einschließlich Verpackung. Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten.

Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten.

Sind keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage netto zu begleichen.

4. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten:


Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl.

5. Lieferfristen:

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im besonderen für Fälle von höherer Gewalt und Streiks.

Die Einhaltung von Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. Bekanntgabe von Spezifikationen seinerseits fristgerecht erfüllt.

6. Höhere Gewalt:

Für das Vertragsverhältnis gelten als höhere Gewalt auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eingetretene Umstände, wie z.B. die gänzliche oder teilweise Stilllegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote oder erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.

7. Garantie (Gewährleistung):

Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist allenfalls auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Garantie beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Faktura Wertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile. Jede weitergehende Gewährleistung, im besonderen für sogenannte Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch unsere eigenen oder durch von uns bezeichnete Fachleute vorgenommen wurden, können wir keine Haftung übernehmen.

8. Reklamationen (Mängelrüge):

Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer umgehend nach Eingang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung und spätestens vor Ablauf der Garantiefrist erfolgen. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit auffälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehenden zwecks Tatbestandsaufnahme und Währung aller Rechte anzuzeigen.

9. Abbildungen, Gewichte und Masstabellen:

Bei Projektgeschäften müssen wir uns vorbehalten, von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen wie auch von vorgängig unterbreiteten Konstruktionsunterlagen dann abzuweichen, wenn es sich bei der Ausführung als zweckmässig erweist und der Besteller vorgängig konsultiert wurde.

10. Eigentumsvorbehalt:

An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.

Zum Weiteren gilt die Ergänzungsklausel: "Erweiterter Eigentumsvorbehalt zur allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie", des Zentralverbands Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) e.V., Stresemannallee 19, D-60596 FRANKFURT AM MAIN

11. Verbindlichkeit:

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit Ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.

13. Geheimhaltung

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.